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BFH 07.02.2002 III R 14/00, StuB 8/2002 S. 408

Verbleibensvoraussetzungen bei einem Messestand

Ein Messestand verbleibt nicht in einer Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn er jeweils eine Woche im Jahr auf einer Messe im Fördergebiet sowie eine Woche auf einer Messe außerhalb des Fördergebiets eingesetzt wird und die übrige Zeit bei einer außerhalb des Fördergebiets ansässigen Firma eingelagert wird.

§ 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1996

Praxishinweise: Der BFH fordert zwar keinen ständigen betrieblichen Einsatz im Fördergebiet für die Erfüllung der Verbleibensvoraussetzungen, doch verlangt er für die Erfüllung des Verbleibens eine dauerhafte zeitliche und räumliche Beziehung zu einer Betriebsstätte im Fördergebiet. Eine nur lose funktionale Bindung reicht jedenfalls nicht aus.

– erl –