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BFH 10.07.2002 XI B 68/02, StuB 8/2003 S. 377

Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Tarifbegünstigung in den Jahren 1999/2000

Die für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 geltende Regelung des § 34 Abs. 1 EStG verstößt nicht gegen Art. 3 i. V. mit Art. 20 GG. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, die neue Regelung des § 34 Abs. 3 EStG i. d. F. des StSenkErgG rückwirkend auf die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 zu erstrecken (Bezug: § 34 Abs. 1, 3 EStG).▶VT 457/03

Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Die für die Jahre 1999 und 2000 ausschließlich geltende sog. „Fünftel-Regelung” hatte bei Einkommen, die bereits dem Spitzensteuersatz unterlagen, zu keiner Steuerentlastung geführt. Die (teilweise) Wiedereinführung des halben Steuersatzes durch das StSenkErgG ist nach Ansicht des BFH keine „willkürliche” Aktion des Gesetzgebers gewesen, sondern durch d...