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StuB 9/2002 S. 456

Einkommensteuer | Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG

Wie der BFH in seinem Beschluss vom  - IV B 31/01 (n. v.) festhielt, ist für die Gewährung der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG bei der Abwicklung eines Architektenvertrags kein Raum. Die Abwicklung gehöre zu den typischen Geschäftsvorfällen im Rahmen der unternehmerischen Einkunftsart.

Praxishinweise: Der BFH stellt auf ältere Entscheidungen ab. So wurde mit Urteil vom  - IV R 43/74 (BStBl 1979 II S. 9) entschieden, dass eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht vorliegt, wenn der zur Ersatzleistung führende Sachverhalt sich als ein normaler und üblicher Geschäftsvorfall im Rahmen der jeweiligen unternehmerischen Einkunftsart darstellt. Eine für die Einnahmeverluste erlangte Ersatzleistung sei jedoch Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn dem Unternehmen infolge des ...BStBl 1987 II S. 25