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StuB 9/2002 S. 466

Nachträglicher Gewinnausschüttungsbeschluss und Bilanzänderung

Haben sich die GmbH-Gesellschafter als Verkäufer im Kaufvertrag über ihre Geschäftsanteile gegenüber den Käufern dazu verpflichtet, hinsichtlich der GmbH für den Zustand zu sorgen und einzustehen, der ihren Zusicherungen als Verkäufer entspricht, und haben sie zugesichert, dass ein bestimmter Jahresabschluss festgestellt und durch Gesellschafterbeschluss nicht geändert wurde, so können sie gem. (DStR 6/2002 S. XIV) gegenüber der GmbH eine höher als gemäß diesem Jahresabschluss anzusetzende Gewinnausschüttung auch dann nicht verlangen, wenn ein nachträglicher Ausschüttungsbeschluss zu einem erhöhten Bilanzgewinn führen würde.