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StuB 9/2003 S. 432

Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag

Ein Tarifvertrag kann die Pflichtvorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag des Arbeitnehmers wirksam begründen; das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht dem nicht entgegen ().▶VT 539/03

Praxishinweise: Eine für den Arbeitnehmer günstigere einzelvertragliche Regelung zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung war hier nicht getroffen worden.

– jg –