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BFH 18.01.2005 V R 53/02, StuB 9/2005 S. 422

Umsatzsteuer | Grundstücksveräußerung im Rahmen einer Organschaft keine Geschäftsveräußerung

Die Veräußerung eines mit Hallen bebauten Grundstücks, das (im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft) vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen vermietet war und durch ein anderes Betriebsgrundstück ersetzt wurde, ist Veräußerung eines einzelnen Anlagegegenstands und keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung. Das Hallengrundstück für sich ist kein fortführbarer Betrieb (Bezug: § 1 Abs. 1a, § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 4 Abs. 9 Buchst. a, § 9, § 15a UStG 1993; Art. 5 Abs. 8 Richtlinie 77/388/EWG).NWB CAAAB-51723

Praxishinweise: Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung hätte zur Folge, dass die Wirkungen des § 15a UStG (Vorsteuerberichtigung) nicht eintreten. Eine solche nicht steuerbare Veräußerung liegt aber nur vor, wenn ein Gesamt- oder Teilvermögen übertragen wird und der Übernehmer beabsichtigt, den übe...