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BFH 11.04.2002 V R 26/01, StuB 12/2002 S. 621

Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug für zu hoch ausgewiesene Steuer

1. Die Unterscheidung zwischen § 14 Abs. 2 UStG und § 14 Abs. 3 UStG hat insoweit keine Bedeutung mehr, als S. 622

2. Hat der leistende Unternehmer in einer Endrechnung die vor Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung vereinnahmten Teilentgelte und die auf sie entfallenden Steuerbeträge nicht nach § 14 Abs. 1 Satz 5 UStG 1980/§ 14 Abs. 1 Satz 7 UStG 1991 abgesetzt, ist die zu hoch ausgewiesene USt nicht als Vorsteuer abziehbar.

§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4, § 15 Abs. 1 N...