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StuB 13/2002 S. 677

Prokura-Erteilung nur an natürliche Personen

Juristische Personen können zwar handelsrechtliche Vollmachtgeber sein, nicht aber als Vollmachtnehmer zum Prokuristen bestellt werden. Eine KG hatte die Erteilung einer Einzelprokura an ihre Kommanditistin, eine juristische Person, zur Eintragung im Handelsregister beantragt. Das zuletzt im Rahmen einer weiteren Beschwerde mit dieser Frage befasste (BB 2001 S. 2553) die bisher von der Rechtsprechung und dem überwiegenden Schrifttum vertretene Auffassung, dass juristische Personen nicht zum Prokuristen bestellt werden können, bestätigt (Bezug: § 48 HGB).

Praxishinweise: (1) Im Rahmen der Regelungen über die spezielle handelsrechtliche Vollmacht der Prokura (§§ 48 – 53 S. 678 HGB) wird in der gesetzlichen Regelung ke...