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StuB 14/2002 S. 712

Minderung der Anschaffungskosten durch Provisionsnachlässe

Mit Urteil vom  - IX R 33/98 (n. v.) hat sich der BFH zu Provisionsnachlässen, die ein Eigenkapitalvermittler Fondsgesellschaftern gewährt und die keine besonderen, über die Beteiligung am geschlossenen Fonds hinausgehenden Leistungen der Gesellschafter abgelten, dahingehend geäußert, dass sie die Anschaffungskosten der Immobilie i. S. von § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB mindern.

Praxishinweise: Bei der zu beurteilenden Fondsgesellschaft, einer GbR, habe es sich um einen geschlossenen Immobilienfonds gehandelt. Dies habe zur Folge, dass alle Aufwendungen, die von den Anlegern geleistet würden, als Anschaffungskosten und nicht als sofort abziehbare Werbungskosten zu behandeln seien. Zu diesen Anschaffungskosten würden auch Provisionen für die Vermittlung des Eigenkapitals gehören, die aufgrund de...