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BFH 21.03.2002 IV R 15/00, StuB 14/2002 S. 712

Keine Sonderabschreibung bei Vermietung eines Gebäudeteils

Die Vermietung eines Gebäudeteils an einen Dritten für dessen Betrieb erfüllt nicht die Voraussetzung der Verwendung zu eigenbetrieblichen Zwecken i. S. des § 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b FördG. Das gilt auch dann, wenn die Vermietung zu dem Zweck erfolgt, daraus einen Nutzen für den eigenen Betrieb zu erzielen.

§ 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b FördG

Praxishinweise: Eine „Verwendung zu eigenbetrieblichen Zwecken” liegt nach Auffassung des BFH nur bei einer unmittelbaren Verwendung für den Betrieb vor und eine Vermietung ist stets schädlich. Die Qualifizierung des vermieteten Gebäudeteils als Betriebsvermögen ist ebenfalls unbeachtlich. Unschädlich dürfte aber eine Vermietung sein, wenn sie im Rahmen einer Betriebsaufspaltung erfolgt, da hier der eigenbetriebliche Zweck allein die Vermietung ist.

– erl –