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StuB 14/2003 S. 658

Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für Leasinggüter?

Die Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG ist investitionsgutbezogen. Sie setzt deshalb gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: X R 38/02, EFG 2003 S. 382) die Identität zwischen der im sog. Investitionsprogramm als „voraussichtlich” dargestellten Investition und dem tatsächlich angeschafften WG voraus. Da die Entscheidung eines Leasinggebers, welches Leasinggut er anschaffen wird, i. d. R. auch von den Dispositionen des meist noch unbekannten Leasingnehmers abhänge, könne er eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG nur bilden, wenn sich seine Investitionsentscheidung in Bezug auf das anzuschaffende WG bereits konkretisiert habe. Dies setze den Nachweis seiner Bestellung beim Lieferanten oder der Bestellung des Leasingguts bei ihm voraus. Wolle ein Stpfl. e...