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StuB 15/2002 S. 773

Körperschaftsteuer | Grundsätze bei der Anerkennung von Tantiemezusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

In Ergänzung zum (BStBl I S. 219 = StuB 2002 S. 200), das zu den Grundsätzen des (BStBl 2002 II S. 111 = StuB 2001 S. 616) bei der körperschaftsteuerlichen Anerkennung von Tantiemezusagen (insbesondere von Nur-Tantiemezusagen) an den Gesellschafter-Geschäftsführer Stellung genommen hat, führt die /S 2742 - 91 - StO 214 Folgendes aus:

„Nur-Tantiemen” können dem Grunde nach anerkannt werden, wenn ein Ausnahmefall (z. B. Gründungsphase) vorliegt (vgl. Tz. 3 des BMF-Schreibens). Diese Tantiemezusagen an einen oder mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer dürfen insgesamt grundsätzlich nicht mehr als 50 v. H. des Jahresüberschusses vor Abzug der Tantieme und der e...