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StuB 15/2002 S. 777

Zur Anwendung des § 50d Abs. 1a EStG bei Beteiligung an inländischer GmbH über eine dafür errichtete Kapitalgesellschaft

Die bloße Zwischenschaltung einer ausländischen Kapitalgesellschaft zwischen den ausländischen Anteilseignern und eine deutsche GmbH führt gem. nrkr. (BFH-Az.: I B 128/01, EFG 2002 S. 541) zur Anwendung des § 50d Abs. 1a EStG i. d. F. des StSenkG 2000.

Praxishinweise: (1) Der vorliegende Fall ist dem umfangreichen Problemfeld zuzurechnen, in dem die Quellenbesteuerung ausländischer Stpfl. in Deutschland durch ihre pauschale und inkonsistente Ausgestaltung zumindest für die Beteiligten Schwierigkeiten aufwirft. Im vorliegenden Fall beträgt die Quellensteuer auf Dividenden, die in die Niederlande gezahlt werden, 15 % vom Bruttobetrag der Dividende, wenn der Anteilseigner eine natürliche Person ist, dagegen 0 %, sofern der Anteilseigner eine n...