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StuB 15/2003 S. 720

Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführeranstellungsvertrags

Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH ist nicht schon darin zu sehen, dass er sich von ihr offen ausgewiesene Spesen (zur Verdeckungsabsicht in diesen Fällen vgl. BGH, NJW 1993 S. 463 f.) erstatten lässt, welche die Alleingesellschafterin im Gegensatz zu ihm nach den einschlägigen Bestimmungen des Geschäftsführeranstellungsvertrags nicht für erstattungsfähig hält (§ 626 Abs. 1 BGB). Die auf geschäftspolitischen Gründen beruhende Entscheidung einer Muttergesellschaft, den Betrieb ihrer Tochtergesellschaft einzustellen, rechtfertigt keine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber deren Geschäftsführer ().▶VT 804/03

Praxishinweise: Nach dem , WM 1975...