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StuB 15/2004 S. 696

Aktivierung von Provisionsansprüchen aus einem der Herstellung von Geschäftsbeziehungen dienenden Vertrag

(1) Für die Aktivierung umsatzabhängiger Provisionsansprüche eines Möbelverbundes gegen die Hersteller von Möbeln aus einem Vertrag, der den Aufbau von Geschäftsbeziehungen zwischen Herstellern und Möbelverkaufshäusern zum Gegenstand hat, gelten gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 94/03, EFG 2004 S. 214) die Grundsätze für die Aktivierung des Anspruchs auf die Abschlussprovision eines Handelsvertreters. Der Anspruch ist daher mit der Vereinbarung des Leistungsentgelts im jeweiligen Kaufvertrag, spätestens jedoch mit der Lieferung an die Möbelhäuser zu aktivieren. (2) Übernimmt der Möbelverbund gegenüber den Herstellern zugleich die Begleichung der Rechnungen aus den mit den Möbelhäusern abgeschlossenen Kaufverträgen und wird dafür eine gesonderte Provision vereinba...