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StuB 16/2002 S. 818

Bilanzierung von Optionsprämien

Vom Stillhalter vereinnahmte Optionsprämien sind gem. (Rev. eingel., BFH-Az.: I R 17/02, EFG 2002 S. 559) in der Bilanz durch Bildung eines Passivpostens zu neutralisieren (Bezug: § 5 EStG; §§ 249, 250, 266 HGB; § 8 KStG).

Praxishinweise: (1) Die Klägerin war eine Bank, die mit ihren Kunden Optionsverträge abschloss und diesen als Stillhalterin Optionen verkaufte. Die Optionsprämien behandelte die Klägerin in den Streitjahren durch Bildung entsprechender Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen erfolgsneutral und löste diese Passivposten erst nach Verfall der jeweiligen Option erfolgswirksam auf. Das FA erkannte die Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen nicht an. Das FG gab der Klage statt und vertrat die Ansicht, die Klägerin habe die Optionsp...