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StuB 16/2002 S. 825

Gewerbesteuer | Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften

Nach dem (n. v.) ist die Frage, ob eine ausschließliche Grundstücksverwaltung i. S. d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch dann noch vorliegt, wenn die Gesellschaft eine völlig unbedeutende Nebentätigkeit ausübt, ernstlich zweifelhaft. Gleiches gilt für die Bestimmung der Grenze für die Schädlichkeit der Nebentätigkeit für den Fall, dass die erste Frage zu bejahen ist. Ebenso sei es ernstlich zweifelhaft, ob die Einbindung eines Gesellschafters in einen Organkreis gleichzusetzen ist mit der Nutzung durch einen Gesellschafter i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG.

– dhe –