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BFH 06.06.2002 V B 110/01, StuB 16/2002 S. 827

Umsatzsteuer | Schuldner des Vorsteuerrückforderungsanspruchs bei beendeter Organschaft

Es ist ernstlich zweifelhaft,

  • ob sich Vorsteuerrückforderungsansprüche nach § 17 UStG unabhängig von ihrem Begründungs- und Entstehungszeitpunkt gegen den (ehemaligen) Organträger richten, dem der Vorsteuerabzug zustand oder

  • ob nicht entscheidend auf den Zeitpunkt des die Rückforderung auslösenden Ereignisses (hier: die Uneinbringlichkeit der von der ehemaligen Organgesellschaft geschuldeten Entgelte) abzustellen ist.

§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 UStG 1999

Praxishinweise: (1) Die Entscheidung ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Der BFH vermisst eine gesetzliche Regelung bezüglich des Rückforderungsanspruchs bei beendeter Organschaft. Diese Zweifel sind nicht ganz nachvollziehbar. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG hat der Unternehme...