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StuB 16/2002 S. 828

Gewinnerhöhung um nicht fremdübliche Darlehenszuflüsse von liechtensteinischer Domizilgesellschaft

Gem. rkr. (EFG 2002 S. 441) dürfen Darlehensverbindlichkeiten, die gewinnneutral eingebucht wurden, nicht gem. § 160 AO oder § 16 AStG dem Einkommen hinzugerechnet werden. Die Vereinnahmung von Darlehensbeträgen von einer liechtensteinischen Domizilgesellschaft unter nicht fremdüblichen Bedingungen (keine Verzinsung, keine Sicherheiten, keine klaren Rückzahlungsmodalitäten, Ausweitung des Schuldsaldos ohne erkennbares wirtschaftliches Eigeninteresse der Darlehensgeberin) rechtfertigt die gewinnerhöhende Hinzuschätzung des Schuldsaldos (vermindert um den Vorjahresbestand). Unter den vorgenannten Voraussetzungen kommt auch die Auflösung der Darlehensverbindlichkeiten wegen fehlender wirtschaftlicher Belastung in Betracht (Bezug: § 90 Abs. 2, § 160, § 162 AO; § 16 AStG; § 8 Abs. 3 Satz 2, § 27 Abs. 3 KStG;...