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StuB 16/2002 S. 832

Pausenbewirtung in Veranstaltungshalle – Arbeitnehmer oder Selbständiger?

Hinsichtlich der Übernahme der Stand- und Pausenbewirtung in einer Veranstaltungshalle hat das (DB 2002 S. 1610) unter Bezug auf § 611 BGB wie folgt entschieden: Ist der zur Dienstleistung Verpflichtete nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten allein zu erfüllen, sondern auf Hilfskräfte angewiesen und vertraglich berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, liegt regelmäßig kein Arbeitsverhältnis vor.