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BFH 16.06.2004 X R 22/00, StuB 16/2004 S. 747

Einkommensteuer | Werbungskostenabzug bei Spekulationsgewinnen

Wird ein Gebäude, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden sollte, vor dem Selbstbezug und innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wieder veräußert, mindern nur solche Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung des Grundstückserwerbs und andere Grundstücksaufwendungen den Spekulationsgewinn, die auf die Zeit entfallen, in welcher der Stpfl. bereits zum Verkauf des Objekts entschlossen war (Anschluss an das Senatsurteil vom  - X R 150/88, BFH/NV 1991 S. 237; Bezug: § 9, § 22 Nr. 2, § 23 EStG).▶VT 613/04

Praxishinweise: Der Besteuerungstatbestand für die Einkünfte aus einem Spekulationsgeschäft (nun: privates Veräußerungsgeschäft) wird durch die Veräußerung ausgelöst. Durch den Entschluss zur Veräußerung kommt es aber zu einem Veranlassungszusammenhang der nun entstehenden Aufwendungen m...