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BFH 11.05.2005 VI R 70/03, StuB 16/2005 S. 730

Einkommen-/Lohnsteuer | Fahrtkostenabzug bei Einsatzwechseltätigkeit

(1) Für die Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG nicht anzusetzen. (2) Die Aufwendungen für solche Fahrten sind in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe abziehbar. (3) Bei Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber scheidet mangels Aufwands des Arbeitnehmers ein Werbungskostenabzug für diese Fahrten aus (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG).NWB AAAAB-58231

Praxishinweise: Bei Einsatzwechseltätigkeit stellen die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG dar, weshalb die Entfernungspauschale nicht zum Tragen kommt. Es liegen Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG vor, und diese erfordern einen tatsächlichen Aufwand. Eine Sammelbeförderung schließt nach der nun geltenden Fassung der Vorschrift übe...