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StuB 17/2002 S. 874

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Schenkungsteuer bei Ausgleich von Kapitalverlustkonten eines Kommanditisten

Mit Urteil vom  - II R 85/99 (n. v.) äußert sich der BFH zum Gegenstand einer Schenkung dahingehend, dass entscheidend sei, wie sich die Vermögensmehrung im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung beim Bedachten darstellt. Es komme darauf an, worüber der Bedachte im Verhältnis zum Schenker – endgültig – tatsächlich und rechtlich frei verfügen könne. Dies sei die den steuerpflichtigen Erwerb darstellende Bereicherung des Bedachten, an die die Wertermittlung gem. den §§ 11, 12 ErbStG anknüpfe. Weiter führte der BFH aus, dass auch die Werterhöhung eines Kommanditanteils (mittelbar) schenkweise erfolgen kann.

Praxishinweise: (1) Das FA sah in folgendem Fall die Voraussetzungen für die Festsetzung von Schenkungsteuer als gegeben an: Vater und Sohn sind neben anderen Gesell...