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StuB 17/2002 S. 876

Anspruchsberechtigung auf erhöhte Investitionszulage

Ob das Merkmal der Eintragung der Komplementär-GmbH in die Handwerksrolle im Zusammenhang mit der Gewährung der erhöhten InvZul auf eine KG übertragen werden kann, ist gem. (n. v.) fraglich (Bezug: § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1993).

Praxishinweise: (1) Verhandelt wurde in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Die GmbH & Co. K, die die erhöhte InvZul nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1993 beantragte, war zum Zeitpunkt der Investition noch nicht in die Handwerksrolle eingetragen. Eingetragen war nur die Komplementär-GmbH. Das Merkmal der Eintragung in die Handwerksrolle dient der erleichterten Prüfung der Förderungsfähigkeit eines Betriebs. Der BFH hat zwar im Jahr 1996 entschieden, dass in einer ...BStBl 1998 II S. 29