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StuB 17/2005 S. 771

Einkommen-/Lohnsteuer | Besteuerung einer Abfindungsleistung

Bei einem mit einem neuen Arbeitgeber im Wesentlichen unverändert fortgesetzten Arbeitsverhältnis ist gem. nrkr. (BFH-Az.: XI R 8/05, EFG 2005 S. 849) die wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes gezahlte Abfindung in voller Höhe zu versteuern (Bezug: § 3 Nr. 9 Satz 1, § 24 Nr. 1a, § 34 Abs. 1, Abs. 3 EStG).NWB RAAAB-52502

Praxishinweise: (1) Der Kläger wechselte 1983 zunächst von der W-AG zur I-GmbH, an der die W-AG mit 31 % beteiligt war. Im Rahmen dieses Wechsels bot ihm die W-AG ein Rückkehrrecht für den Fall an, dass der Arbeitsvertrag des Klägers mit der I-GmbH aufgehoben werden sollte. 1994 stellte die I-GmbH ihren Betrieb ein, und der Kläger ging zur W-AG zurück. Eine Probezeit bei der W-AG sollte entfallen, und die früheren Dienstzeiten des Kläge...