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BFH 12.05.2005 V R 7/02, StuB 17/2005 S. 772

Umsatzsteuer | Berufung auf Gemeinschaftsrecht für die Steuerbefreiung von Geldspielautomaten

Ein Aufsteller von Geldspielautomaten kann sich auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG keine Anwendung findet (§ 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 1993; Art. 13 Teil B Buchst. f Richtlinie 77/388/EWG).NWB RAAAA-69276

Praxishinweise: Die Entscheidung ist nach Vorlage an den EuGH ergangen. Der und C-452/02 entschieden, dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG auch für Wirtschaftsteilnehmer gilt, die nicht Spielbankbetreiber sind. Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität gebietet es, dass der „Betreiber” steuerbefreit wird. Ein Abhängigmachen von der Person des Veranstalters ist also nicht zulässig.

– erl –