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StuB 18/2002 S. 919

Einkommensteuer | Vertragsänderungen bei Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall

Beiträge u. a. zu den folgenden Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall sind Sonderausgaben: (1) Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistungen, wenn das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgeübt werden kann (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc EStG), und (2) Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistungen mit Sparanteil, wenn der Vertrag für die Dauer von mindestens 12 Jahren abgeschlossen worden ist und die Voraussetzungen des Mindesttodesfallschutzes erfüllt (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd EStG). Zu den Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall gehören auch: Versicherungen bei Pensions-, Sterbe- und Versorgungskassen, Aussteuer- und Ausbildungsversicherungen sowie Versicherungen gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung, Versicherungen mit vorgezogener Lei...