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BFH 07.06.2002 VI R 145/99, StuB 18/2002 S. 920

Einkommen-/Lohnsteuer | Überlassung einer Garage durch den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber

1. Überlässt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine eigene Garage, in der ein Dienstwagen untergestellt wird, stellt das vom Arbeitgeber gezahlte Nutzungsentgelt regelmäßig keinen Arbeitslohn dar.

2. Stellt der Arbeitnehmer den Dienstwagen in einer von ihm angemieteten Garage unter, handelt es sich bei der vom Arbeitgeber erstatteten Garagenmiete um steuerfreien Auslagenersatz.

3. Wird in diesen Fällen die private Nutzung des Dienstwagens nach der 1 v. H.-Regelung erfasst, so ist kein geldwerter Vorteil für die Überlassung der Garage an den Arbeitnehmer anzusetzen.

§ 3 Nr. 50, § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 2, § 21 EStG

Praxishinweise: Mietet ein Arbeitgeber Garagen für seine an Arbeitnehmer überlassenen Dienstwagen von Dritten an, so würde wohl niemand auf die Idee kommen, da...