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StuB 18/2002 S. 924

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Schenkungsteuerliche Behandlung eines gemeinsamen Rentenanspruchs

Überträgt der Ehemann ihm gehörendes Betriebsvermögen gegen Rentenzahlung an einen Dritten und ist die Rente an ihn und die Kl. (Ehefrau) als Gesamtgläubiger (§§ 428 ff. BGB) zu zahlen, so ist gem. rkr. (EFG 2002 S. 480) der Rentenanspruch i. d. R. ausschließlich dem Ehemann zuzurechnen (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; §§ 428 ff. BGB).

Praxishinweise: (1) Als Schenkung unter Lebenden i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG werden auch sog. unbenannte ehebedingte Zuwendungen angesehen, die von einem Ehegatten im Rahmen der Ehe als Beitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft erbracht werden. Im Urteilsfall fehlte es nach Ansicht des FG jedoch an einer objektiv unentgeltlichen Bereicherung der Ehefrau als Zuwendungse...