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StuB 19/2004 S. 882

Teilwert eines kapitalersetzenden Darlehens

Unverzinsliche Darlehen der Gesellschafter an die Gesellschaft sind gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 13/04, EFG 2004 S. 971) nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG auf den niedrigeren Teilwert abzuschreiben, wenn sie eigenkapitalersetzenden Charakter gem. § 32a GmbHG haben. Daran hat § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG nichts geändert, obwohl das Imparitätsprinzip nicht eingreift.▶VT 713/04

Praxishinweise: (1) Die Kläger haben im Rahmen einer Betriebsaufspaltung als Besitzunternehmen der in die Krise geratenen Betriebs-GmbH durch weitere Darlehen Liquidität zugeführt, die zinslos gestellt wurden und für die sie den Rangrücktritt erklärten. Das FA erkannte die von den Klägern im Hinblick auf einen beträchtlichen, nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag vorgenommene Teilwertabsch...