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StuB 20/2002 S. 1031

Durchsetzbarkeit von Steueransprüchen nach der Insolvenzeröffnung gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter

Nach einem (ZIP 2002 S. 1492) erfasst die Sperr- und Ermächtigungswirkung des § 93 InsO nur die persönliche Gesellschafterhaftung gem. § 128 HGB, nicht aber daneben bestehende Anspruchsgrundlagen einzelner Gläubiger gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter aus Vertrag (insb. Bürgschaft und Schuldbeitritt), Delikts- oder Steuerrecht. Von daher hindert § 93 InsO die Finanzbehörde nicht, auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer in § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO aufgeführten Gesellschaft einen Anspruch aus §§ 34, 69 AO gegen den persönlich haftenden Gesellschafter der Schuldnerin geltend zu machen.

Praxishinweise: (1) Nach § 93 InsO wird die persönliche Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft während der Dauer de...