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StuB 20/2004 S. 932

Behandlung von Optionsanleihen

(1) Grundsätzlich werden gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 26/04, EFG 2004 S. 846) bei der Ausgabe von Optionsanleihen zwischen Emittent und Investor zwei Rechtsverhältnisse begründet, zum einen ein Kapitalüberlassungsverhältnis durch Erwerb einer niedrig verzinslichen Anleihe und zum anderen ein Bezugsrechtsverhältnis aufgrund der Option. (2) Die Gegenleistung für das Optionsrecht kann in einem über dem Nennbetrag der Anleihe liegenden Ausgabekurs bestehen (offenes Aufgeld). Übersteigt der den Nennbetrag entsprechende Ausgabepreis den Wert der Anleihe, entfällt der Unterschiedsbetrag als sog. verdecktes Aufgeld auf die Option. Aufgrund dessen liegt steuerlich, im Gegensatz zum Handelsrecht, keine Einlage, sondern ein Leistungsentg...