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BFH 14.07.2004 I R 111/03, StuB 20/2004 S. 939

Körperschaftsteuer | Gesellschafter-Geschäftsführer: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht zwingend vGA

Zahlt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer zusätzlich zu seinem Festgehalt Vergütungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, so liegt darin nicht immer eine vGA (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom  - I R 75/96, BStBl II S. 577; vom  - I R 40/00, BStBl II S. 655 = StuB 2001 S. 822; Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).▶VT 777/04

Praxishinweise: Keine Regel ohne Ausnahme! Der BFH hält zwar an seiner Rechtsprechung fest, wonach zusätzliche Vergütungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit regelmäßig durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und deshalb zu vGA führen. Diese regelmäßige Beurteilung kann aber im Einzelfall widerlegt werden. Durch einen betriebsinternen Fremdvergleich (gleiche Vereinbarungen mit gesellschaftsfremden Arbeitnehmer...