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StuB 22/2002 S. 1129

Abzugsfähigkeit von Lebensversicherungsbeiträgen

In der Entscheidung Danner hat der gegenüber Finnland geklärt, dass ein Mitgliedstaat, der die Erträge aus in- und ausländischen Lebensversicherungsverträgen gleichermaßen für steuerpflichtig erklärt, verpflichtet ist, dann auch die Beiträge an ausländische Versicherer ebenso zum Abzug zuzulassen wie die an inländische Versicherer.

Praxishinweise: (1) Die Problematik der privaten Altersversorgung im Binnenmarkt besteht darin, dass private Versicherungsverträge zur Vorsorge für das Rentenalter (meist Lebensversicherungen) naturgemäß eine extrem lange Laufzeit haben. Wird ein solcher Vertrag bei einem Versicherer des Staates A abgeschlossen, so hat sich der Versicherte also quasi darauf festgelegt, für die nächsten 25–...