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BFH 11.09.2003 VI B 101/03, StuB 22/2003 S. 1045

Einkommen-/Lohnsteuer | Geltung der Entfernungspauschale bei atypischen Dienstzeiten

(1) Die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale greift auch dann ein, wenn wegen atypischer Dienstzeiten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zweimal arbeitstäglich erfolgen. (2) Der Gesetzgeber war von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, für atypische Dienstzeiten eine Ausnahme von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale vorzunehmen (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).▶VT 1117/03

Praxishinweise: Die Entscheidung erging im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde. Der BFH hat die Revision nicht zugelassen, da der eindeutige Gesetzeswortlaut die Entfernungspauschale für jeden Arbeitstag nur einmal zum Abzug zulässt und zwar ungeachtet der Tatsache, ob höhere oder niedrigere Aufwendungen angefallen sind. Bei atypischen Dienstzeiten (z. B. geteilter Dienst) müssen auch nic...