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BFH 07.07.2004 VI R 171/00, StuB 22/2004 S. 1037

Schätzungsbescheid wegen nicht angemeldeter LSt

Wenn ein Arbeitgeber die LSt trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht anmeldet und abführt, kann das FA sie durch Schätzungsbescheid festsetzen. Die Möglichkeit, einen Haftungsbescheid zu erlassen, steht dem nicht entgegen (§§ 155 Abs. 1, 167 Abs. 1 AO 1977; §§ 38 Abs. 2, 41a, 42d EStG).▶VT 856/04

Praxishinweise: Der BFH stellt klar, dass die Haftungsnorm des § 42d EStG keinen Vorrang gegenüber dem Festsetzungsverfahren hat. Auch wenn der Arbeitgeber nicht Schuldner der anzumeldenden und abzuführenden LSt ist, handelt es sich bei dem Steueranmeldungsverfahren um ein (abgekürztes) Steuerfestsetzungsverfahren und es kann ein entsprechender Steuerbescheid gegenüber dem Arbeitgeber erlassen werden. Einer besonderen Begründung, warum ein Schätzungsbescheid und nicht ein Haftungsbescheid ergangen ist, bedarf es dabei nicht.

– erl –