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StuB 23/2004 S. 1077

Einkommensteuer | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Durch Art. 9 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom (BGBl I S. 3076; BStBl 2004 I S. 120) wurde mit § 24b EStG ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende i. H. von 1 308 € jährlich zum in das EStG eingefügt. Durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom (BGBl I S. 1753) wurden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende rückwirkend ab dem geändert, im Wesentlichen wurde der Kreis der Berechtigten erweitert.

Ziel des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist es, die höheren Kosten für die eigene Lebens- bzw. Haushaltsführung der sog. echten Alleinerziehenden abzugelten, die einen gemeinsamen Haushalt nur mit ihren Kindern und keiner anderen erwachsenen Person führen, die tatsächlich oder finanziell zum Haushalt beiträgt. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird außerhalb des Familie...