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BFH 18.09.2002 VI R 134/99, StuB 24/2002 S. 1227

Einkommen-/Lohnsteuer | Rabattfreibetrag bei zinsloser Darlehensgewährung

Auf den geldwerten Vorteil eines zinslosen Arbeitgeberdarlehens kann der Rabattfreibetrag nicht schon deswegen angewendet werden, weil der Arbeitgeber drei verbundenen Unternehmen Darlehen gewährt.

§ 8 Abs. 3 EStG

Praxishinweise: Die begünstigte Rabattbesteuerung kommt nur zum Tragen, wenn der Arbeitgeber die Waren oder Leistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet. Die Marktteilnahme des Arbeitgebers ist also zwingende Voraussetzung, und unternehmensinterne Vorgänge sind unmaßgeblich. Bei Arbeitgeberdarlehen ist es folglich erforderlich, dass Darlehen auch fremden Dritten gewährt werden (z. B. bei Kreditinstituten).

– erl –