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StuB 24/2003 S. 1138

Einkommensteuer | Optionsgeschäfte an der DTB

(1) Vereinnahmt ein Stpfl. als Stillhalter für die Einräumung einer Option an der DTB eine Stillhalterprämie, so erbringt dieser gem. nrkr. (BFH-Az.: IX R 26/03, EFG 2003 S. 853) – vorbehaltlich der Erzielung gewerblicher Einkünfte – eine Leistung i. S. des § 22 Satz 1 Nr. 3 EStG. (2) Stillhaltergeschäfte auf DAX-Kontrakte an der DTB fallen nicht unter § 22 Satz 1 Nr. 3 EStG, da es an der faktischen Lieferbarkeit der Basiswerte und damit an dem Erbringen einer Leistung um des Entgelts willen fehlt. (3) Aufwendungen für Kauf-Closinggeschäfte stellen keine Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG bei den sonstigen Einkünften i. S. des § 22 Satz 1 Nr. 3 EStG dar, da sie der Vermögensebene zuzurechnen sind. (4) Tätigt ein nicht gewerblich tätiger Stpfl. den Kauf von Kauf- oder Verkaufsoptionen und...