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StuB 24/2003 S. 1146

Registereintragung einer englischen „Handwerker-Ltd.”

Das OLG Celle hat in seinem Beschluss vom 10. 12. 2002 - 9 W 168/01 (IPrax 2003 S. 245 = GmbHR 2003 S. 532) erneut bekräftigt, dass einer Zweigniederlassung einer im EU-Ausland wirksam gegründeten Kapitalgesellschaft die Eintragung ins Handelsregister auch dann nicht zu versagen ist, wenn der tatsächliche Verwaltungssitz der Gesellschaft von Beginn an in Deutschland liegt bzw. die EU-ausländische Gesellschaft eine bloße Briefkastengesellschaft sein könnte. Soll dabei aber die Zweigniederlassung handwerklichen Tätigkeiten nachgehen, so ist die vorherige Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich, die von einem besonderen Befähigungsnachweis des Betriebsleiters abhängt.▶VT 1224/03

Praxishinweise: (1) Das OLG Celle durchkreuzt mit dieser Entscheidung den Versuch...