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StuB 24/2003 S. 1148

Aufrechnung mit Vergütungsansprüchen des Geschäftsführers bei Masseunzulänglichkeit

Entzieht der Gesellschafter der Gesellschaft existenznotwendige Liquidität durch verdeckte oder – wie hier – offene Ausschüttungen und gefährdet damit die Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit nachhaltig, so ist gegen den hieraus resultierenden Ersatzanspruch wegen schuldhafter Treupflichtverletzung die Aufrechnung des Gesellschafters mit Ansprüchen auf Auszahlung des restlichen Geschäftsführergehalts nach § 393 BGB unzulässig. Die Aufrechnung des Gesellschafters unterliegt im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft der Anfechtung des Insolvenzverwalters nach § 135 Nr. 2 InsO, weil die stehen gelassenen Geschäftsführergehälter des Gesellschafters nach Kapitalersatzregeln gebundenes Gesellschaftsvermögen sind (§ 32a Abs. 1 und Abs. 3 GmbHG). Die Befugnis zur Aufrechnung mit Geschäftsführervergütungsansprüchen nach Eröffnung des I...