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StuB Nr. 18 vom Seite 820

Die Vorsorgevollmacht des Unternehmers

von RAin Heike Hinrichs, Rödl & Partner GbR, Nürnberg

Was passiert mit meinem Unternehmen und meiner Familie, wenn ich ausfalle? Die Beantwortung dieser Frage wird von Unternehmern, die mitten im Leben stehen, gerne verdrängt. Notwendige Regelungen werden infolgedessen nicht getroffen. Im Fall eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung des Unternehmers kann dies katastrophale Folgen für alle Beteiligten haben. Eine solche Situation kann vermieden werden, wenn der Unternehmer frühzeitig für den Fall vorsorgt, dass er nicht mehr das Unternehmen führen und wichtige Entscheidungen treffen kann. Um so wichtiger ist es, dass die Beratungspraxis dem Unternehmer die Konsequenzen seines Unterlassens vor Augen führt.

I. Gesetzeslage

Wird der Unternehmer geschäfts- oder handlungsunfähig, muss das Vormundschaftsgericht eine Betreuung anordnen (§§ 1896 ff. BGB). Der amtlich bestellte Betreuer muss Entscheidungen für das Unternehmen treffen. Verzögerungen und Probleme bei wichtigen Entscheidungen und auch im laufenden Geschäftsbetrieb sind vorprogrammiert.

II. Regelungsbedarf

Das Erfordernis einer Vorsorgevollmacht besteht insbesondere, wenn der Ausfall des Unternehmers dazu führt, dass das Unternehmen führungslos ist, weil kein kompetenter Ersatz durch andere Pers...