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StuB 18/2005 S. 819

§ 18 Abs. 3 Satz 4 AuslInvestmG europarechtswidrig

(1) Die Pauschbesteuerung gem. § 18 Abs. 3 Satz 4 AuslInvestmG 1998 verstößt gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 20/05, EFG 2005 S. 1094) gegen Art. 56 Abs. 1 EGV. (2) Dies gilt auch für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei sog. grauen Fonds gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 AuslInvestmG 1998. (3) Vom Zwischengewinn i. S. des § 17 AuslInvestmG 1998 sind die mit den steuerpflichtigen Zinserträgen zusammenhängenden Verwaltungskosten abzuziehen, die ggf. durch Schätzung eines Anteils an den Gesamtkosten zu ermitteln sind.NWB MAAAB-51964