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FG Köln Urteil v. - 15 K 7573/01 EFG 2005 S. 1885 Nr. 23

Gesetze: EStG 1999 § 32 Abs 4 Satz 7, EStG 1999 § 32 Abs 4 Satz 2

Kindergeld:

Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte des volljährigen Kindes in Berufsausbildung

Leitsatz

1) Als "Bruttoeinkünfte" des Kindes gilt nicht die Summe der nach Lohnsteuerkarte nachgewiesenen, sondern die Summe der höheren Einkünfte nach den Vereinbarungen des Ausbildungsvertrages, weil Verzichte des Kindes unbeachtlich sind.

2) Von dem Bruttoarbeitslohn sind lediglich die Beträge abzusetzen, die bei dem Kind Werbungskosten darstellen würden, nicht jedoch der von ihm gezahlte Anteil am Gesamtversicherungsbeitrag [...], st. Rspr. des BFH, ... a.A. neuerdings , DStR 2005, 911 = FR 2005, 706.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1885 Nr. 23
PAAAB-67418

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