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StuB Nr. 19 vom Seite 836

Die Angemessenheit von Miet- und Pachtzinsen als Problem der verdeckten Gewinnausschüttung

– Vermietung/Verpachtung einzelner Wirtschaftsgüter durch den GmbH-Gesellschafter –

von RiFG Stefan Kolbe, M. Tax, Berlin/Cottbus
Die Kernaussagen:
  • Die Angemessenheit des Miet- oder Pachtzinses sollte bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses überprüft werden, um die mit der Annahme einer vGA verbundenen Konsequenzen zu vermeiden.

  • Soweit keine konkreten Vergleichswerte vorliegen, sollte das angemessene Entgelt im Wege der Schätzung ermittelt und mit dem tatsächlichen Entgelt verglichen werden.

  • Übersteigt das tatsächliche Entgelt den Schätzwert, ist es im Hinblick auf den Fremdvergleich empfehlenswert, die maßgeblichen Tatsachen, die zur Vereinbarung dieses Entgelts geführt haben, ausführlich zu dokumentieren.

I. Einleitung

Der Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter ist ein beliebtes steuer- und gesellschaftsrechtliches Gestaltungsmittel. In steuerrechtlicher Hinsicht besteht hierbei die Gefahr, dass wegen eines überhöhten Miet- oder Pachtzinses eine vGA angenommen wird. Daher ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses die Angemessenheit des Miet- oder Pachtzinses zu überprüfen und ggf. hinreichend zu dokumentieren. Besonders problematisch ist dabei, einen tragfähigen Miet- oder Pachtzins für ein gewerblich genutztes Grundstück zu finden.

II. Grundlage für ...