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BFH 02.06.2005 III R 86/03, StuB 19/2005 S. 854

Einkommensteuer | Altersgrenze für den Kindergeldanspruch bei behinderten Kindern

Für ein behindertes, über 27 Jahre altes Kind besteht nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG kein Anspruch auf Kindergeld, wenn die Behinderung nach Ablauf des 27. Lebensjahres eingetreten ist. S. 855Diese Altersgrenze, innerhalb derer die Behinderung eingetreten sein muss, ist nicht aufgrund entsprechender Anwendung des § 32 Abs. 5 Satz 1 EStG oder aufgrund verfassungskonformer Auslegung um den Zeitraum des vom Kind in früheren Jahren geleisteten einjährigen Grundwehrdienstes auf 28 Jahre zu verlängern (Bezug: Art. 3 Abs. 3 Satz 2, Art. 12a GG; § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 32 Abs. 5 Satz 1, § 33a, § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG).NWB SAAAB-60914

Praxishinweise: Der Wortlaut des Gesetzes (Eintritt der Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres) ist nach Ansicht des BFH eindeutig, und es kann deshalb nicht von einer Gesetzeslücke ausgegangen werden. Die Ni...