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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 425/03

Gesetze: EStG § 7g, FGO § 79b, FGO § 56

Darlegung der tatsächlichen Voraussetzungen einer Ansparrücklage

Leitsatz

Steuerpflichtige, die den Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens Betriebsausgaben (bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsgutes) in der Höhe abziehen, die denen einer Gewinnminderung durch Rücklagenbildung bei Steuerpflichtigen mit Betriebsvermögensvergleich entsprechen. Das Investitionsvorhaben ist innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist konkret zu bezeichnen und die Bildung und Auflösung der Rücklage muss hinsichtlich jedes einzelnen Wirtschaftsgutes in der Buchführung nachvollziehbar sein.

Fundstelle(n):
UAAAB-67986

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