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BFH 30.06.2005 IV R 11/04, BBK 21/2005 S. 4543

Bilanzkorrektur als rückwirkendes Ereignis für die Folgejahre

Die Korrektur eines Wertansatzes in der Bilanz stellt für die Steuerfestsetzungen der Folgejahre ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar, so dass die Folgebescheide zu ändern sind. Die Festsetzungsfrist für die Folgebescheide beginnt aber nach § 175 Abs. 1 Satz 2 AO erst mit dem Erlass des Änderungsbescheids, in dem der Wertansatz erstmalig korrigiert wird.

Mit seinem Urteil vom 30.6.2005 bestätigt der BFH seine Entscheidung vom 19.8.1999 - IV R 73/98, BStBl 2000 II S. 18. Das FA hatte aufgrund einer Außenprüfung Darlehen und Zinsrückstellungen nicht als Schuldposten in der Bilanz für 1976 anerkannt und im Dezember 1985 einen entsprechenden Änderungsbescheid für 1976 erlassen. Im Juli 1989 änderte es dann den Steuerbescheid für 1978, während für 1977 eine Änderung unterblieb.

Der BFH entschied nun, dass die ...