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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 340/01 EFG 2006 S. 33 Nr. 1

Gesetze: EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a, EStG 1997 § 4 Abs. 1 S. 1, HGB § 266 Abs. 3, KStG 1996 § 8 Abs. 1

Bewertung einer Sacheinlage aus dem Privatvermögen in eine Kapitalgesellschaft im Rahmen der Gründung

Körperschaftsteuer 1994–1997. Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 47 Abs. 1 KStG zum , Gewerbesteuer-Messbetrag 1994 und 1995 sowie Einheitswert des Betriebsvermögens zum

Leitsatz

1. Die Vorschriften der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG können auch auf die Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen in das Vermögen einer Kapitalgesellschaft anwendbar sein.

2. Ob Wirtschaftsgüter „offen” oder „verdeckt” eingelegt wurden, ist eine Frage der bilanzrechtlichen Behandlung. Nur bei einer Unterbewertung liegt eine verdeckte Einlage des Gesellschafters vor.

3. Bringt der Gesellschafter im Rahmen der Gründung einer GmbH ein Grundstück aus seinem Privatvermögen ein, und erhält er hierfür in Gestalt des von ihm aufzubringenden Anteils am Stammkapital zuzüglich einer Kapitalrücklage eine Gegenleistung, die dem vollen Wert des Grundstücks entspricht, handelt es sich nicht um einen unentgeltlichen Vorgang, sondern um ein tauschähnliches Geschäft.

4. Für die Beurteilung eines Einbringungsvorgangs als Anschaffungsgeschäft ist es jedenfalls im Rahmen der Gründung einer Einmann-GmbH unerheblich, unter welcher der Positionen des Eigenkapitals die Gegenbuchung vorgenommen wird.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 3/2006 S. 126
DB 2007 S. 16 Nr. 27
DStRE 2006 S. 237 Nr. 4
DStZ 2006 S. 2 Nr. 1
EFG 2006 S. 33 Nr. 1
KÖSDI 2006 S. 14965 Nr. 2
SJ 2005 S. 26 Nr. 25
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2006 S. 278
SAAAB-68535

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