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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8318/03

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2, EStG § 17 Abs. 4

Gesellschafterdarlehen als - nachträgliche - Anschaffungskosten einer Beteiligung

Leitsatz

Eine Darlehensgewährung beruht auf dem Gesellschaftsverhältnis, wenn die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt der Darlehensgewährung konkursreif ist oder wenn die Konkursreife noch nicht eingetreten ist, die Rückzahlung des Darlehens aber angesichts der finanziellen Situation der Gesellschaft in dem Maße gefährdet ist, dass ein ordentlicher Kaufmann das Risiko der Kreditgewährung nicht mehr eingegangen wäre.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 461 Nr. 8
WPg 2006 S. 1126 Nr. 17
WAAAB-68551

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